Zur Klärung der abstrakten Sachlage (mit avides sind mir keine negativen Erfahrungen bekannt):
1. Beweislast für Mängel liegt beim Käufer!
2. Rücksendung im Fall des Widerrufs kostenfrei bei einem Betrag von mehr als 40 € (§ 357 II, S. 3 BGB)
3. Die angesprochene Beweislastumkehr bezieht sich nur auf den Zeitpunkt des Eintritts des Mangels. D.h. zeigt sich innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel (Beweislast Käufer), wird vermutet das dieser bereits bei Übergabe bestand (476 BGB). Dies löst sodann Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer aus. Das aber nur im Falle des Verbrauchsgüterkaufs, also dem "Privatkauf".
4. Oben stehendes berührt eine etwaige Garantie des Herstellers NICHT! Die Logitech-Profuktgarantie steht NEBEN den Gewährleistungsansprüchen des BGB. Statt des Verkäufers kann im Falle einer selbständigen Garantie also auch der Hersteller unmittelbar in Anspruch genommen werden. Das heißt aber auch, dass die oben stehenden Regelungen zu den Versandkosten bsp. hier keine Anwendung finden!
Grüße
Styremann
- Denkt euch statt der Smilies ein "B" dazu. Keinen Plan wo die herkommen, weg kriege ich Sie aber nicht. Es sprach der technische Unverstand